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Grundrecht gewährleisten?

May 4th, 2009
© Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO

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Im Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 (Az. 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07) wird ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme erwähnt. Die Formulierungen enstanden im Rahmen der Diskussion um die Online-Durchsuchungen und dem sogenannten Bundestrojaner (siehe, abgerufen am 04.05.2009). Der Benutzer von solchen Systemen soll damit von den Folgen der Anwendung vom Staat geschützt werden. Informatiksysteme unterliegen aber einer ständigen Entwicklung, somit kann dies nur in einem dynamischen, stetig angepassten Prozess geschehen. Wer aber besitzt die Kompetenz über solche Entscheidungen und Handlungen zu beraten? Die Anwender, Politiker, Juristen, Programmierer, Datenschützer, Informatiker, Lehrer oder “Netzjunkies”? Ich habe den Eindruck, dass (aktuelle) Gesetzesvorhaben zur IT-Sicherheit hauptsächlich mit einer juristischen und politisch-populistischen Brille geschrieben werden. Ich frage mich wie kann die vorhandene Netzpolitische-Kultur in der Öffentlichkeit eine größeren Stellenwert erfahren (vgl. Kommentar zum politischen Blog).